Am Dienstag, den 5.5. erhalten wir die Information, dass auch die Jugendbildungsarbeit in Jugendverbänden und in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ab sofort wieder zulässig ist.
Das MKFFI hatte Landesjugendring-NRW und AGOT-NRW noch am Montag (27.4.2020) mitgeteilt, dass mit einer Öffnung nicht zeitnah zu rechnen sei und dass das Vorgehen des Landes mit den landeszentralen Zusammenschlüssen abgestimmt werde. Diese sind auch bereits damit beschäftigt, Vorschläge für ihre Bereiche zu erarbeiten. Die aktuelle Entwicklung überholt diese Bemühungen. Für die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen ist dies eine sehr gute Nachricht und ein Grund zum Feiern!
Wir wissen, dass sich damit für Fachkräfte und Träger eine Menge Fragen ergeben. Im Folgenden wird der Versuch unternommen, einige unterstützende Hinweise zu geben, wobei nicht zwischen der verbandlichen Jugendarbeit und der Offenen Kinder- und Jugendarbeit differenziert wird.
Der Erlass im Wortlaut: hier
Erste Ideen zur Anwendung: hier
Dazu möchten wir euch zu einer Videokonferenz am 8.5. um 14-16h einladen.
Hier findet ihr die Zugangsdaten:
Zoom-Meeting beitreten
https://zoom.us/j/96311071994?pwd=QlByV1NrTEFsaTlOU1AvamZtRFFodz09
Meeting-ID: 963 1107 1994
Passwort: 058070
Schnelleinwahl mobil
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